Elektronik-Vertrieb
Frank Gerlach - Markus Kappes GbR
Im Merzenborn 13
56244 Ötzingen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anerkennung von Lieferbedingungen 
Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 

2. Angebot und Bestellung 
Unsere Angebote sind freibleibend in bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen, wobei ordnungsgemäße Selbstbelieferung in jedem Fall Vorbedingung bleibt. Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Es gilt insbesondere der am Tag der Lieferung gültige Preis. 

3. Lieferungen und Lieferfristen 
Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. 
Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. 

4. Versand 
Der Versand erfolgt in der Regel ab Lager Ötzingen. 
Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk/Lager verläßt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Sämtliche Versand- sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. 

5. Preise und Zahlung 
Unsere Preise verstehen sich ab Sitz unserer Gesellschaft. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Waren. 
Skonto ist in unseren Kalkulationen nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht zulässig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 0,75% pro angefangenen Monat. 
Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, Waren nicht ausgeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, aIs wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wäre. 

6. Eigentumsvorbehalt 
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und dem Elektronik-Vertrieb Gerlach-Kappes GbR (nachfolgend Gesellschaft) Eigentum der Gesellschaft. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei der Gesellschaft. 
Der Besteller bzw. Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Der Besteller bzw. Abnehmer ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsrechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. 
Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes der Gesellschaft ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Der Besteller ist verpflichtet, der Gesellschaft sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Der Besteller hat auf Verlangen der Gesellschaft die Abtretung unverzüglich den Drittschuldnern mitzuteilen. 

7. Garantie und Haftung 
Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Besteller ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt. Wir weisen darauf hin, daß die von uns vertriebenen Systeme teilweise im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind daher auch nicht auf ihre Übereinstimmung mit deutschen Normen, insbesondere Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften überprüft und werden ihnen daher zum Teil auch nicht entsprechen. Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, sind wir bereit, auf Kundenwunsch und gegen Berechnung des Mehraufwandes, derartige Überprüfungen der betroffenen Systeme durchführen zu lassen. 

8. Garantieabwicklung 
Das defekte Gerät ist mit der Rechnungskopie der Gesellschaft nach vorheriger Rücksprache und einer detaillierten Fehlerbeschreibung zuzusenden. Besteht seitens der Hersteller eine Vor-Ort-Garantie bzw. Garantieabwicklung, so erfolgt diese ohne unsere Einwirkung direkt durch den Hersteller. 

9. Nebenabreden, Teilwirksamkeit 
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam. 

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort 
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer Gesellschaft. 
Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls der Sitz unserer Gesellschaft. 
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

31.12.2006
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